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FAQ – Häufig gestellte Fragen

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Kassenpflicht 2027 in der Gastronomie: Was jetzt auf dich zukommt

Kassenpflicht 2027 in der Gastronomie: Was jetzt auf dich zukommt

SIDES Team

5

 Minuten Lesezeit

01.09.2026

Wichtigste Erkenntnisse:

  • Ab dem 1. Januar 2027 sind alle bargeldintensiven Betriebe in Deutschland verpflichtet, ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter TSE zu nutzen.
  • Offene Ladenkassen und rein manuelle Kassenführung sind dann nicht mehr zulässig, auch nicht für kleine Betriebe.
  • Wer bereits ein TSE-konformes Kassensystem nutzt, muss in der Regel nichts ändern, sollte aber die Meldepflicht beim Finanzamt prüfen.
  • Die Pflicht betrifft nicht nur klassische Restaurants, sondern auch Imbisse, Foodtrucks, Cafés, Bäckereien und Marktstände mit Bargeldumsatz.
  • Frühzeitige Umstellung sichert Rechtssicherheit und vermeidet Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

Die Bundesregierung hat im Juni 2026 den Entwurf für ein neues Kassengesetz vorgelegt. Der Kern: Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine allgemeine Kassenpflicht für alle Betriebe in Deutschland, die mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz erzielen. Offene Ladenkassen, Kassenschubladen ohne elektronische Aufzeichnung und rein handschriftliche Kassenberichte gehören damit der Vergangenheit an. In diesem Artikel erklären wir, was die Kassenpflicht konkret bedeutet, wen sie betrifft und wie du deinen Betrieb rechtzeitig vorbereitest.

In diesem Artikel:

Was bedeutet die Kassenpflicht 2027?

Bisher galt in Deutschland keine generelle Pflicht, ein elektronisches Kassensystem zu nutzen. Wer wollte, konnte legal eine offene Ladenkasse betreiben, also eine einfache Bargeldkasse ohne technische Aufzeichnung. Das ändert sich grundlegend.

Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2027 jeder Betrieb, der 100.000 Euro Jahresumsatz verzeichnet, ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzen muss. Dieses System muss über eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen und alle Kassenvorgänge manipulationssicher aufzeichnen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Pflicht ab 01.01.2027 für alle bargeldintensiven Unternehmen
  • Elektronisches Aufzeichnungssystem mit zertifizierter TSE erforderlich
  • Offene Ladenkassen sind ab diesem Datum nicht mehr zulässig
  • Bußgelder von bis zu 25.000 Euro bei Verstößen
  • Meldepflicht beim Finanzamt innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme

Wen betrifft die Kassenpflicht?

Die Kassenpflicht gilt für alle Unternehmen, die regelmäßig Bareinnahmen erzielen. In der Gastronomie betrifft das praktisch jeden Betrieb:

  • Restaurants, Bistros und Cafés
  • Imbisse und Schnellrestaurants
  • Foodtrucks und mobile Verkaufsstände
  • Bäckereien und Konditoreien mit Vor-Ort-Verzehr
  • Bars, Kneipen und Clubs
  • Kantinen und Betriebsrestaurants
  • Catering-Unternehmen mit Bareinnahmen

Auch Betriebe, die bisher ausschließlich mit einer offenen Ladenkasse gearbeitet haben, müssen bis zum 1. Januar 2027 auf ein elektronisches System umgestellt haben. Die Pflicht endet nur, wenn der Umsatz drei Jahre in Folge unter 100.000 Euro bleibt.

Was muss das Kassensystem können?

Nicht jedes elektronische Gerät erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Ein konformes Kassensystem muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Zertifizierte TSE: Die technische Sicherheitseinrichtung muss vom BSI zertifiziert sein.
  • Manipulationssichere Aufzeichnung: Alle Kassenvorgänge müssen unveränderbar protokolliert werden.
  • DSFinV-K-Schnittstelle: Das System muss Daten im standardisierten Format für Steuerprüfungen exportieren können.
  • Belegausgabepflicht: Für jeden Kassiervorgang muss ein Beleg erstellt werden, digital oder in Papierform.
  • Meldepflicht: Das System muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Finanzamt gemeldet werden.

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💡 SIDES Insight

Das SIDES Kassensystem erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen: zertifizierte Cloud-TSE, DSFinV-K-Export, Belegausgabe und GoBD-Konformität sind als Standard integriert. Du bist damit ab sofort und über 2027 hinaus auf der sicheren Seite.

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Was ändert sich für Betriebe, die bereits ein Kassensystem haben?

Wer bereits ein modernes, TSE-konformes Kassensystem nutzt, muss in der Regel nichts ändern. Dennoch lohnt sich ein kurzer Check:

  • TSE-Zertifizierung: Ist die TSE deines Systems vom BSI zertifiziert?
  • Finanzamt-Meldung: Wurde das System fristgerecht gemeldet?
  • DSFinV-K: Unterstützt dein System den Datenexport für Betriebsprüfungen?
  • Vertrag und Support: Bietet dein Anbieter Updates bei gesetzlichen Änderungen?

Offene Ladenkasse: Was sich ab 2027 ändert

Die offene Ladenkasse war bisher für alle Betriebe ohne Bilanzierungspflicht legal. Das ändert sich mit der Kassenpflicht grundlegend. Ab dem 1. Januar 2027 ist sie für Betriebe mit regelmäßigen Bareinnahmen nicht mehr zulässig:

  • Handschriftliche Kassenberichte reichen nicht mehr aus
  • Excel-Tabellen als Kassenführung sind nicht zulässig
  • Einfache Registrierkassen ohne TSE erfüllen die Anforderungen nicht

Der Übergang muss vollständig abgeschlossen sein, bevor das neue Gesetz in Kraft tritt. Eine Übergangsfrist ist im aktuellen Entwurf nicht vorgesehen.

Wie bereitest du deinen Betrieb auf die Kassenpflicht vor?

  1. Ist-Analyse: Prüfe, ob dein aktuelles System die Anforderungen erfüllt.
  2. Anbieter vergleichen: Achte auf zertifizierte TSE, Gastro-spezifische Funktionen und langfristigen Support.
  3. Einrichtung und Meldung: Nach der Anschaffung muss das System beim Finanzamt gemeldet werden.
  4. Team schulen: Plane ausreichend Zeit für die Einarbeitung ein.
  5. Testbetrieb: Starte rechtzeitig vor dem Stichtag.

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💡 SIDES Insight

Mit SIDES geht die Umstellung schnell: Das System ist innerhalb weniger Tage eingerichtet, die TSE-Anmeldung beim Finanzamt übernehmen wir, und dein Team ist nach einer kurzen Einführung sofort startklar. Starte noch heute mit einer kostenlosen Demo.

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Kassenpflicht und SIDES: Dein All-in-One-System für die Gastronomie

Das SIDES Kassensystem wurde speziell für Restaurants, Lieferdienste, Quick-Service-Restaurants, Ghost Kitchens und Franchise-Betriebe entwickelt und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen:

  • Zertifizierte Cloud-TSE von Deutschen Fiskal und D-Trust (Bundesdruckerei)
  • GoBD- und KassenSichV-konform ohne zusätzlichen Aufwand
  • Automatische Belegausgabe digital oder per Bondrucker
  • DSFinV-K-Export für stressfreie Betriebsprüfungen
  • Integration von Lieferportalen wie Lieferando, Wolt und Uber Eats
  • Eigener Webshop und App für provisionsfreie Direktbestellungen
  • Self-Order-Terminals zur Entlastung des Personals
  • Fahrermanagement für eigene Lieferdienste

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Häufige Fragen zur Kassenpflicht 2027

Gilt die Kassenpflicht auch für kleine Betriebe und Foodtrucks?

Ja. Die Kassenpflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße für alle Unternehmen, die regelmäßig Bareinnahmen erzielen. Ob Foodtruck, Marktstand oder Einzel-Imbiss: Ab dem 1. Januar 2027 ist ein elektronisches Kassensystem mit TSE Pflicht.

Ich habe bereits ein Kassensystem mit TSE. Muss ich etwas tun?

In der Regel nicht. Prüfe aber, ob dein System beim Finanzamt gemeldet ist, die TSE-Zertifizierung aktuell ist und die DSFinV-K-Schnittstelle unterstützt wird.

Kann ich weiterhin Bargeld annehmen?

Ja. Die Kassenpflicht verbietet nicht die Bargeldannahme. Sie verlangt lediglich, dass alle Bargeldbewegungen elektronisch und manipulationssicher aufgezeichnet werden.

Wie lange habe ich Zeit für die Umstellung?

Die Pflicht gilt ab dem 1. Januar 2027. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Wir empfehlen, die Umstellung bis spätestens Q4 2026 abzuschließen.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Kassenpflicht?

Es drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Darüber hinaus kann das Finanzamt Umsätze schätzen, was zu erheblichen Nachzahlungen führen kann.

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Quelle: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V., News 6/26 - Kassenpflicht
Dieser Artikel wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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