
Verpackungsvorschriften in der Gastronomie 2026: Was du wissen musst
SIDES Team
5
Minuten Lesezeit
01.09.2026
Wichtigste Erkenntnisse:
- Ab dem 12. August 2026 gelten EU-weit neue Kennzeichnungspflichten für Einwegverpackungen im Gastgewerbe.
- Würzmittelpäckchen, Kaffeesahne-Portionen und Zuckerbeutel sind ab 1. Januar 2030 in der Gastronomie verboten.
- Wer eine eigene Marke auf Verpackungen setzt, gilt als Erzeuger – auch wenn ein Dritter produziert.
- Das neue VerpackDG bündelt deutsches Verpackungsrecht und verpflichtet zur LUCID-Registrierung.
- Verstöße können ein Vertriebsverbot nach sich ziehen – frühzeitige Prüfung lohnt sich.
Die Verpackungsregeln für die Gastronomie werden in den nächsten Jahren deutlich strenger. Die Kennzeichnungspflicht gilt bereits ab August 2026 – für Restaurantbetreiber, Lieferdienste, Catering-Unternehmen und Ghost Kitchens. Wer jetzt nicht die eigenen Verpackungen prüft, Lieferanten anfragt und die LUCID-Registrierung aktualisiert, riskiert Vertriebsverbote und Bußgelder. In diesem Artikel erklären wir, was konkret gilt, wen es betrifft und was du jetzt tun solltest.
In diesem Artikel:
Was ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?
Die Verordnung (EU) 2025/40 — kurz PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) — ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Für Gastronomiebetriebe sind drei Bereiche besonders relevant: Kennzeichnungspflichten, Verbote bestimmter Einwegformate und Anforderungen an Rezyklat-Anteile in Kunststoffverpackungen (Mindestanteil an recyceltem Material, für Kunststoff gilt ab 2028 eine Recyclingquote von 75 %). Die ersten konkreten Unternehmenspflichten greifen ab dem 12. August 2026.
Was ist das neue VerpackDG?
Das Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) ist das deutsche Ausführungsgesetz zur PPWR. Es löst ab dem 12. August 2026 das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ab und regelt die nationalen Pflichten. Wichtig: Das VerpackDG befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren (Stand April 2026). Die finale verabschiedete Fassung vor konkreten Maßnahmen prüfen.
Wer ist betroffen?
Das neue Recht gilt für alle, die Verpackungen in Verkehr bringen. Für die Gastronomie bedeutet das konkret:
- Restaurants und Imbisse, die Speisen in Einwegverpackungen ausgeben (To-go-Boxen, Becher, Tüten)
- Lieferdienste und Ghost Kitchens, die verpackte Mahlzeiten ausliefern
- Catering-Unternehmen mit Serviceverpackungen
- Betriebe mit eigener Marke auf Verpackungen — diese gelten als Erzeuger im Sinne der PPWR, auch wenn ein Dritter die Verpackung physisch herstellt
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Die wichtigsten Fristen im Überblick
12. August 2026: Kennzeichnungspflicht für bestimmte Einwegverpackungen tritt in Kraft. Betroffene Verpackungen müssen mit QR-Code oder Label versehen werden, das Sortier- und Entsorgungshinweise enthält. Außerdem: Dokumentationspflicht für PFAS-Freiheit (Declaration of Conformity).
12. Februar 2028: Kompostierbarkeitsanforderungen für bestimmte Verpackungstypen. Betroffen: Tee- und Kaffeebeutel, Einzel-Kapseln (die gemeinsam mit dem Inhalt entsorgt werden) sowie sehr leichte Kunststofftragetaschen.
1. Januar 2030: Verbote für bestimmte Einwegformate im Gastgewerbe treten in Kraft. Betroffen sind unter anderem Würzmittelpäckchen (Ketchup, Senf, Mayonnaise), Kaffeesahne-Einzelportionen unter 50 ml, Zuckerbeutel sowie Einwegverpackungen für Obst und Gemüse unter 1,5 kg ohne nachgewiesenen Schutzzweck.
2030–2040: Gestaffelte Mindestanforderungen für Rezyklat-Anteile in Kunststoffverpackungen. Genaue Quoten je Verpackungstyp werden durch delegierte Rechtsakte der Kommission festgelegt.

Was bedeutet die Kennzeichnungspflicht ab August 2026 konkret?
Ab dem 12. August 2026 müssen Einwegverpackungen, die in den Anwendungsbereich der PPWR fallen, mit Sortier- und Entsorgungsinformationen versehen sein. Die EU-Kommission legt ein einheitliches Label-Format fest. Parallel gilt: Wer Verpackungen mit Kunststoffanteilen in Verkehr bringt, muss auf Anfrage eine Declaration of Conformity (DoC) vorlegen können, die die PFAS-Freiheit des Materials belegt.
Was du jetzt tun kannst:
- Bestandsaufnahme aller Verpackungen im Betrieb (Material, Format, Lieferant)
- Lieferanten nach DoC für PFAS-Freiheit fragen
- Prüfen, ob Verpackungen ab 2030 verboten sind und rechtzeitig Alternativen suchen, z.B. Mehrwegalternativen (To-go-Becher, Boxen)
- LUCID-Registrierung prüfen und ggf. aktualisieren
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Welche Verpackungen sind ab 2030 in der Gastronomie verboten?
Verboten werden unter anderem:
- Würzmittelpäckchen (Ketchup, Senf, Mayonnaise in Kleinstportionen)
- Kaffeesahne-Einzelportionen unter 50 ml
- Zuckerbeutel
- Einwegverpackungen für Obst und Gemüse unter 1,5 kg ohne Schutzzweck
Was sind PFAS und warum sind sie für Gastronomen relevant?
PFAS sind chemische Verbindungen, die Verpackungen fett- und wasserabweisend machen und in Pizza-Kartons, Burger-Boxen oder Sandwich-Papier vorkommen können. Ihr Einsatz ist gesundheitlich bedenklich und wird EU-weit reguliert. Eine Declaration of Conformity (DoC) zur PFAS-Freiheit sollte bis August 2026 vorliegen.
LUCID-Registrierung: Was ist das?
LUCID ist das öffentliche Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), in dem sich alle Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen kostenfrei registrieren müssen, denn ohne Registrierung gilt ein Vertriebsverbot. Die Registrierungspflicht bleibt bestehen und wird durch das VerpackDG fortgeführt. Für Gastronomiebetriebe gilt: Wer Serviceverpackungen (To-go-Becher, Außer-Haus-Verpackungen, Burger-Boxen) befüllt und abgibt, muss registriert sein und sich an einem dualen Entsorgungssystem beteiligen. Bei fehlender Registrierung droht ein Vertriebsverbot. Wer bereits registriert ist, muss die Registrierung nach Inkrafttreten des VerpackDG prüfen und ggf. aktualisieren.
Die Registrierung erfolgt unter lucid.verpackungsregister.org.
Quellen: Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR); VerpackDG Gesetzentwurf, Kabinettsbeschluss 11. Februar 2026 (korrigierte Fassung April 2026). Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung. Finale verabschiedete Fassung des VerpackDG vor konkreten Maßnahmen prüfen.
Erstellt mit Unterstützung von KI.
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