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FAQ – HĂ€ufig gestellte Fragen

Question

No Show GebĂŒhr: Sind Restaurant Reservierungen verbindlich?

No Show GebĂŒhr: Sind Restaurant Reservierungen verbindlich?

Sarah Eichberger

5

 Minuten Lesezeit

01.09.2026

Wichtigste Erkenntnisse:

  • Rechtlich ist eine Reservierung eine Vertragsanbahnung, aus der sowohl Gast als auch Gastgeber Rechte und Pflichten haben.
  • Eine No-Show-GebĂŒhr lĂ€sst sich als Schadenersatz nur beanspruchen, wenn ein Schaden nachgewiesen werden kann, was in der Praxis oft schwierig ist.
  • Ein digitales Kassen- oder Reservierungssystem zeigt mit konkreten Zahlen, wie groß das No-Show-Problem tatsĂ€chlich ist.
  • Einfache Stornierung, das Anfordern einer Telefonnummer und eine schriftliche BestĂ€tigung helfen, die Zahl der No-Shows zu senken.
  • Bei großen Reservierungen empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung mit einer Ausfallpauschale.

Nicht nicht nur Gastronom:innen sind von nicht eingehaltenen Reservierungen genervt. Auch andere GĂ€ste, die auf einen Platz warten, jedoch nicht reserviert haben, warten deshalb vergeblich. Das nicht erscheinen von Kund:innen, die ihre Reservierung zuvor nicht storniert haben, nennt man No-Show. Um dem vorzubeugen, stellen viele Restaurants No Show GebĂŒhren aus. Somit stellt sich die Frage: Ist eine Restaurant Reservierung verbindlich oder wirklich nur eine unverbindliche Serviceleistung des Gastgebers? Oder ist dies bereits ein Vorvertrag, der den Gast zu etwas verpflichtet? 

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Die Entwicklung von Reservierungen in der Gastronomie

Bereits 2015 fragte Statista, fĂŒr welche Dinge GĂ€ste gerne vor dem Restaurantbesuch Technologie verwenden wĂŒrden. So wollten 80% in einem sehr beliebten Restaurant reservieren, in dem Reservierungen nur schwer zu bekommen sind. 49% wĂŒrden gerne erfahren, wie lange die Wartezeit fĂŒr einen Tisch ist. Der Wunsch nach Digitalisierung in der Gastronomiebranche ist demnach sehr groß. Gastronom:innen können dem entgegenkommen, indem sie im Internet mit einer eigenen Restaurant Website PrĂ€senz zeigen oder indem sie sich ein digitales Gastronomie-Management-Software anschaffen, um ihre Arbeitsprozesse zu vereinfachen.

In der Hotellerie ist es selbstverstĂ€ndlich, online zu buchen. Online-Reservierungen eines Tisches in einem Restaurant sind dagegen noch lange nicht die Regel. Dies Ă€ndert sich aber langsam. Vor allem durch die Corona-Pandemie möchten GĂ€ste Sicherheit und einen Überblick, da auch wegen der Abstandsregelungen weniger PlĂ€tze in Restaurants zur VerfĂŒgung stehen.

Eine Anfang 2019 veröffentlichte, reprĂ€sentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.007 Personen ab 16 Jahren, die kurz vor der Pandemie zeigt, dass jeder FĂŒnfte, also 18%, hin und wieder einen Tisch online bucht. Dabei reservieren 13% ĂŒber spezielle Reservierungsplattformen und 10% reservieren direkt ĂŒber die Webseite eines Restaurants. Besonders unter JĂŒngeren im Alter von 16 bis 29 Jahren die Online-Reservierung mit 24% verbreitet. In der Generation 65 Plus sind es dagegen nur 9%.

So sagt Dr. Christopher Meinecke, Leiter Digitale Transformation beim Bitkom: „Die Digitalisierung hat auch die Gastronomie erreicht. Online-Tischreservierungen werden in Zukunft immer wichtiger“ Zwar ist der Anruf immer noch die beliebteste Variante einer Restaurantreservierung, aber weil die meisten Restaurants zu ihren Öffnungszeiten telefonisch nur schwer erreichbar sind, hĂ€tten GĂ€ste lieber die Wahl einer Online-Buchung. Es ist die eine einfache Option, die auch unabhĂ€ngig von den Schließzeiten genutzt werden kann.

Ist eine Reservierung verbindlich - wie sieht es rechtlich aus ?

Ob eine Restaurant Reservierung verbindlich ist, hĂ€ngt vom Kontext der UmstĂ€nde ab. Rechtlich gesehen ist eine Reservierung eine Vertragsanbahnung. Das heißt ein Bewirtungsvertrag soll noch ausgehandelt und abgeschlossen werden. Damit ist sie sowohl fĂŒr den Gast, als auch fĂŒr Gastgeber verbindlicher, als man glaubt. Denn der Gast zeigt mit der Reservierung und Gastgeber mit deren BestĂ€tigung, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Vertrag abschließen wollen, nĂ€mlich den ĂŒber die spĂ€tere Bewirtung. Mit der Vertragsanbahnung sind beide Parteien zur beidseitiger RĂŒcksichtnahme mit Blick auf dessen ErfĂŒllung verpflichtet. Somit haben beide Seiten sowohl Rechte, als auch Pflichten.

Wirt:innen verpflichten sich dazu, den reservierten Tisch freizuhalten. Der Gast wiederum muss pĂŒnktlich im Restaurant sein. Restaurantbesitzer mĂŒssen den Tisch auch freihalten, falls ein Gast zu spĂ€t kommt. Aber einen festen Zeitrahmen fĂŒr eine zulĂ€ssige VerspĂ€tung gibt es nicht. Am besten wĂ€re dies vorab schon abzusprechen und festzuhalten. Der Gast sollte seine VerspĂ€tung am besten umgehend mitteilen. Wenn ein Gast nicht erscheint und Restaurantbesitzer nachweisen können, dass es ihnen nicht möglich war den Tisch weiterzugeben, so ist der Gast schadenersatzpflichtig.

Deshalb kann Schadenersatz grundsĂ€tzlich vom Restaurant als No Show GebĂŒhr beansprucht werden, sofern ein Schaden nachgewiesen werden kann, was jedoch meistens ziemlich schwierig ist. Ist es andersrum und die GĂ€ste sind pĂŒnktlich, das Restaurant hat aber keinen Tisch freigehalten, kann es den Gast nicht beliebig lange warten lassen. Wenn der Gast lĂ€nger als 20 Minuten wartet, kann er gehen. Dann kann er die entstandenen Fahrtkosten, die er vergeblich aufgebracht hat, um zum Restaurant zu kommen, zurĂŒckverlangen. Eine andere Möglichkeit wĂ€re es, ein anderes, gleichwertiges Restaurant aufzusuchen und sich dann den Differenzbetrag zu einer vergleichbaren Bestellung von dem Restaurant erstatten zu lassen.

Restaurnat No-Show GebĂŒhr: 8 Tipps, wie du dich absichern kannst

Zwar lĂ€sst es sich nicht vermeiden, dass GĂ€ste nicht erscheinen, aber es gibt einige Möglichkeiten, um die Zahl von No-Shows, also „Nicht-Kommern“ zu reduzieren. Mit diesen 8 Tipps, zeigen wir dir, wie du dieses Problem bekĂ€mpfen kannst:

1. Zahlen analysieren

Gastronom:innen können sich am besten auf ein digitales Kassensystem verlassen, aus dem du wertvolle Informationen ziehen kannst. Die Zahlen, Daten und Fakten aus dem Reservierungs- oder Gastro Kassensystem bieten exakte Angaben, wie groß das Problem von No Shows tatsĂ€chlich ist. Damit bekommst du die Möglichkeit, dem Problem entgegenzuwirken und mit den richtigen Mitteln effektiv zu reagieren.

2. Einfache Stornierung anbieten

Nicht nur das Reservieren sollte einfach sein, sondern auch das Absagen. Bei Online-Reservierungssystemen sollte bei der Reservierung ein Stornierungs-Link mitgeschickt werden, sodass GĂ€ste mit einem einfachen Klick absagen können. Falls ein Gast den Tisch telefonisch abbestellt, bedanke dich fĂŒr die Absage.

3. Telefonnummer anfordern

Lasse dich auf jeden Fall eine Telefonnummer geben. Dann kannst du sich ggf. vorher die Reservierung noch einmal bestĂ€tigen lassen. Vor allem an starken Tagen wie Weihnachten, Silvester, Brunch oder anderen voll-ausgebuchten Tagen solltest du deine Reservierungen nachmittags oder auch am Vortag abtelefonieren. Dabei kannst du das Telefonat auch nutzen, um z.B. Allergien oder spezielle TischwĂŒnsche abzufragen.

4. Schriftliche BestÀtigung

Wenn du ein Online-Reservierungssystem hast, kann es dem Gast automatische eine BestÀtigung mailen. Damit hat der Gast auch eine Erinnerung an die Daten. Wenn jemand telefonisch reserviert, frage ihn nach der Email-Adresse. Dann kannst du dem Gast eine manuelle BestÀtigung senden.

5. Zeitfenster festlegen

Teile deinem Gast vorher mit, dass du eine Reservierung 15 oder auch 20 Minuten lang hÀltst, dann aber den Tisch weitergibst. Bei einer VerspÀtung soll der Gast anrufen.

6. Vertragliche Vereinbarung

Bei einer grĂ¶ĂŸeren Personenanzahl sollte die Reservierung schriftlich bestĂ€tigt und eine Ausfallpauschale fĂŒr nicht erschienene GĂ€ste vereinbart werden. Dabei kannst du dich am MenĂŒpreis orientieren oder an einem vereinbarten Mindestumsatz.

7. Belohne Reservierungen

Biete GĂ€sten, die mindestens 4 Wochen vorher reservieren, einen kleinen Rabatt an. Außerdem kannst du den GĂ€sten, die reserviert haben, eine kleine Aufmerksamkeit, wie z.B. ein Glas Prosecco, einen Espresso nach dem Essen, anbieten. Damit freuen sich deine Kund:innen, gehen zufrieden aus deinem Restaurant und werden dich mit Sicherheit weiterempfehlen. Damit hast du selbst ein langfristig ausgebuchtes

8. Kreditkarte vorbelasten und No-Show-GebĂŒhren erheben   

Die ist bereits eine gĂ€ngige Methode in der Hotellerie und wird auch in der Gastronomie immer öfter eingesetzt. Bei einer Reservierung erlaubt der Gast die Vorab-Belastung seiner Kreditkarte mit einem Fixbetrag. So können sich Gastronom:innen absichern, dass ein gewisser Betrag oder Teilbetrag bei einer nicht rechtzeitigen Absage oder bei Nichterscheinen als Restaurant No-Show-GebĂŒhr einbehalten wird, um die entstandenen Kosten fĂŒr Personal und Ware auszugleichen.

Ein weiterer Trick sind Überbuchungen. Einige Gastronom:innen versuchen No-Shows mit Überbuchungen auszugleichen. Dies ist aber eher eine heikle Angelegenheit und nicht zu empfehlen. Sicher kommt es auch auf die GrĂ¶ĂŸe Ihrer Gastronomie an. Hast du ein großes Restaurant mit vielen PlĂ€tzen, ist es wahrscheinlich, dass mal ein Gast nicht kommt. Bei einem kleinen Laden mit vielleicht 10 Tischen riskiert man jedoch unzufriedene GĂ€ste und negative Bewertungen.

Fazit

Bei großen Reservierungen sollten Gastronom:innen auf eine schriftlichen Vereinbarung bestehen und den Gast bei der Reservierung auf Folgen hinweisen. Dies hat auch den Vorteil, dass MissverstĂ€ndnisse vermieden werden. Am besten sollte ein bestimmter Zeitpunkt vereinbart werden, bis zu dem der Gast absagen kann. Ebenso kann auch geregelt werden, wie lange der Tisch bei einem verspĂ€teten Erscheinen verbindlich reserviert wird. Eventuell empfiehlt sich auch die Vereinbarung einer Strafzahlung.

Auf der anderen Seite sollte der Gast eine Tischreservierung rechtzeitig absagen. Denn nur durch die Stornierung kann gewĂ€hrleistet werden, dass keine SchadensersatzansprĂŒche von Gastronom:innen geltend gemacht werden. Außerdem werden sie durch die in Kenntnisnahme bereits darauf vorbereitet und können den Tisch problemlos anderen GĂ€sten anbieten.

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